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Satzung

 

 

 

Präambel

 

 

 

 

Der Verein verfolgt den Zweck, den Flugsport mit historischen Flugzeugen zu fördern und zu

betreiben, sowie historische Flugzeuge in einem betriebsfähigen, d.h. flugfähigem  Zustand

zu erhalten.

 

Befähigte Piloten sollen in die Bedienung dieser Flugzeuge eingewiesen werden.

Dem breiten Publikum sollen diese Flugzeuge vorgestellt und technische Details nahe gebracht

werden. Vor allem Jugendliche  sollen für diese Technik interessiert  und als

künftige Piloten herangezogen werden.

 

 

 

In diesem Sinne ergibt sich folgende Satzung:

 

 

 

 

 

 

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

 

 

1.

Der Verein führt den Namen " Historische Flugzeuge Sachsen e.V.".

 

 

 

2.

Er hat seinen Sitz in Löbnitz / OT Roitzschjora und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

 

 

3.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

 

 

 

 

§ 2

Zweck des Vereines

 

 

 

1.

Zweck des Vereins ist es, den Flugsport mit historischen Flugzeugen zu pflegen, zu fördern

 

und zu verbreiten.

 

 

 

2.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

 

 

 

- Pflege und Wartung historischer Flugzeuge

 

- Abhalten von geordneten Flugsportübungen

 

- die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen

 

- den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleiter/innen.

 

 

 

§ 3

Steuerbegünstigung

 

 

 

1.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

 

Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

 

2.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die

 

Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Sie haben bei Ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person

 

darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

 

hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

 

 

 

 

§ 4

Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband

 

 

 

 

Der Verein wird Mitglied im "Luftsportverband Sachsen e.V." und im "Deutschen Aero Club e.V.",

 

und im Landessportbund Sachsen e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

Mitgliedschaft

 

 

 

1.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden.

 

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Vorstand des Vereins entscheidet über

 

die Aufnahme.

 

Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen 

 

Vertreters aufgenommen werden.

 

Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungs-

 

bescheides schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die in der nächsten ordentlichen Mit-

 

gliederversammlung entschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung wird

 

schriftlich mitgeteilt.

 

 

 

2.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und

 

ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

 

 

 

3.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den

 

Vereinszielen zuwider handelt, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt

 

oder wiederholt Sicherheitsbestimmungen des Flugbetriebes verletzt.

 

Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet

 

endgültig. Das Mitglied ist zu der Mitgliederversammlung einzuladen und anzuhören.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6

Mitgliedsbeitrag

 

 

 

 

Die Mitgliederversammlung erlässt eine Gebührenordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden

 

Beiträge und sonstigen Gebühren regelt.

 

 

 

 

 

 

§ 7

Organe des Vereins

 

 

 

1.

Mitgliederversammlung

2.

Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

§ 8

Mitgliederversammlung

 

 

 

1.

Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvor-

 

sitzenden geleitet.

 

 

 

2.

Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereines auf und entscheidet

 

Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören

 

insbesondere:

 

 

 

a.

Wahl des Vorstandes

b.

Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit

c.

Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplanes

d.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss

e.

Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes

f.

Erlass der Gebührenordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist

g.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen

 

Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt, so oft es

 

erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.

 

 

 

4.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins dies

 

erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen.

 

 

 

5.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder

 

anwesend ist; ihre Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

 

Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht bei

 

Beschlussfassungen.

 

 

 

6.

Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist vom Versammlungsführer

 

und vom Protokollführer zu unterschreiben.

 

 

 

 

 

 

§ 9

Vorstand

 

 

 

 

1.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,

 

und dem Schatzmeister.  Sie bilden den Vorstand im Sinne

 

§ 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

 

 

2.

Zur rechtsverbindlichen Vertretung ist der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende

 

Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt.

 

 

 

3.

Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unter-

 

zeichnen.

 

 

Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der

 

Vorstandsmitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der

 

anwesenden Mitglieder wirksam.

 

 

 

 

 

 

4.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von

 

vier Jahren gewählt.

 

Die Wiederwahl oder Abberufung eines Vorstandsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung

 

sind zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Vorstand

 

aus, ist durch die Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats ein neues Vorstandsmitglied

 

zu wählen.

 

 

 

 

§ 10

Satzungsänderung und Auflösung

 

 

 

1.

Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet

 

die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und

 

zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der

 

Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten.

 

Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten

 

erforderlich.

 

 

 

 

2.

Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom

 

Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner

 

Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens

 

mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Bei Auflösung oder bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins fällt das gesamte Ver-

 

mögen an den Luftsportverband Sachsen e.V., und zwar mit der Auflage, es entsprechend

 

seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

Riesa, am 03.12.2010

 

 

 

 

Unterschriften der Gründungsmitglieder :

 

 

 

 

Utz Elsner

 

 

 

 

 

Gunter Scholz

 

 

 

 

Roland Schmidt

 

 

 

 

Gudruch Herbich

 

 

 

 

Jan Meißner

 

 

 

 

 

Gerold Weber

 

 

 

 

Klaus Allin

 

 

 

 

 

Heidi Rehwagen

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